Unfallversicherung

Die Unfallversicherung

 

Sind wir mal ehrlich: Welches Kind hat in seinem Leben noch nie eine Situation nicht unterschätzt oder hat nicht einmal etwas „gefährliches“ getan?

Kinder rennen, ständig, und setzen sich sehr häufig unbewusst Gefahren aus oder es stolpert mal schneller über etwas als üblich.

Natürlich wünscht man sich, dass dem Kind nie etwas passiert.

Sollte es dennoch einen Unfall in jeglicher Hinsicht erleiden, ist die Unfallversicherung hierfür die perfekt Absicherung.

Um einen ersten Eindruck darüber zu erhalten, wie umfangreich eine Unfallversicherung zusammengestellt werden kann, kannst du dich hier im Vergleichsrechner ausprobieren.

 

Wichtige Punkte die man in der Unfallversicherung für dein Kind beachten sollte!

,Folgende Punkte sind unter anderem in einer Unfallversicherung für dein Kind essentiell:

– Die richtige Grundsumme!!

– Die Gliedertaxe

– Eigenbewegung

– Der Mitwirkungsanteil

– Ertrinken / Ersticken

– Der Mitwirkungsanteil

– Übermüdung/Erschrecken

– Erhöhte Kraftanstrengung

– Geistes- und Bewusstseinsstörung

– Insektenstiche

Die einzelnen Punkte werden demnächst näher in einem Blogartikeln erläutert!

Jedoch ist noch folgendes zu erwähnen: Viele der oben aufgeführten Punkte werden bei dem Abschluss einer Unfallversicherung missachtet. Das Produkt ist sehr umfangreich, da man hier sehr viele Zusatzbausteine mit aufnehmen kann. Letztendlich wird am Ende nur darauf geschaut wie „günstig“ die zu bezahlende Prämie ist. Der Schutz und die internen Versicherungssummen werden hier leider völlig vernachlässigt und die Versicherung tut nicht mehr das, was sie tun soll!

 

 

Die Definition und warum eine Unfallversicherung für dein Kind sinnvoll sein kann!

 

Allgemein definiert sich der Unfallbegriff bei der Versicherung wie folgt:

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.”

Vereinfacht gesagt bedeutet das: Erleide ich nach einem Unfall eine damit einhergehende Invalidität, ist es ein Schaden nach der Definition.

Sollte sich dein Kind z.B. beim Fußball spielen einen Kreuzband- oder Bänderriss zuziehen, etwas auf seinen Fuß fallen lassen oder durch eine Drehbewegung einen Rückenschaden erleiden,  kann man aus der Unfallversicherung mit dem entsprechenden Tarif eine Leistung beziehen.

Solltest du über eine Unfallversicherung für dein Kind nachdenken, würde ich mich freuen, dich dabei unterstützen zu dürfen.